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Erleichterung – Keine Testpflicht am Weiher!

Nach heutiger Meldung des Gesundheitsamtes der Stadt Mannheim entfällt ab dem 09.06.2021 die Testpflicht im Freien gemäß §21 (5a) Corona-VO des Landes Baden Württemberg.

„Unterschreitet in einem Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35, so gilt ab dem Inkrafttreten nach Absatz 9, dass:
1. bei Zutritt zu oder Teilnahme an den in den Absätzen 1 bis 3 und in Nummern 3 und 4 genannten Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen keine Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises gemäß Absatz 8 Satz 1 gilt, soweit diese ausschließlich im Freien stattfinden“

Somit begrüßen wir Sie herzlich bei uns und wünschen Ihnen viel Freunde.

Ihr Team vom VWM

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